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Accord CG & CH & CL3 (Bj. 98-03) Baureihe CG & CH & CL3

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Alt 11.02.2010, 17:40 #1
mtothex
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Ausrufezeichen Xenon im CG - Rechtswidrig!

Hab jedoch was zu der Sache Xenon mit ABE zu sagen. Ist ja zur Zeit in aller Munde, dass es anscheinend möglich ist
Xenonkits ohne ALWR & SWRA mittels ABE-Gutachten aus dem Internet legal umzurüsten.

Bsp:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...fvi%3D1&_rdc=1

War für mich ein Traum und habs auch ne Zeit lang illegal drin gehabt. Deswegen hab ich mich viel informiert ob, wie, wieso,...
aber dennoch bin ich auf keinen grünen Zweig gekommen.

Deswegen auch diese Info für euch. Tut mit leid...

Anfrage eines Users an den TÜV NORD:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie man mehrfach auf der Auktionsplattform "eBay" sehen kann, werden Gutachten verkauft, die den Anschein erwecken, dass eine Xenon-Nachrüstung bei Fahrzeugen die vor 2000 gebaut wurden ohne jegliche Eintragung erlaubt wären.
Da diese Gutachten auch zu größeren Diskussionen in diversen Foren führen, möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob diese Gutachten überhaupt gültig sind und was sie wirklich bestätigen bzw wozu sie berechtigen. Denn das Angepriesene kann niemand so wirklich glauben bzw es besteht große Skepsis.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe

Antwort:

Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Nachrüstung von Scheinwerfern für Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenonlicht") ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug mit

* einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage gemäß ECE-Regelung Nr. 45,
* einer dynamischen (selbsttätig wirkenden) Leuchtweiten-Regelung
oder

* einer automatischhen Niveau-Regelung
ausgestattet ist (siehe Anhang).
Aufgrund des erforderlichen Umrüstungsumfangs ist eine Begutachtung erforderlich und wegen der Kostenregelung in einem eventuellen Schadensfall gegenüber der Versicherung unverzichtbar.

Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen konventionellen Halogenscheinwerfer ist unzulässig, weil durch diesen Eingriff die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an eine TÜV-STATION .
Mit freundlichen Grüßen

TÜV NORD Mobilität
www.tuev-n*ord.de


Auszug aus § 50 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
...
(8 ) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen gemäß § 72 Abs. 2 StVZO :
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer für Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

______________________________ __________________________

Außerdem schaut mal auf eure Xenonkits. Die E Nummer, welche sich auf das Gutachten bezieht, steht nur auf dem Steuergerät nicht aber auf dem Brenner. Aber auch die Leuchtmittel, also die Gasentladungslampen müssen eine Bauartgenehmigung aufweisen.

Und est ist schonmal rechtlich unmöglich, wenn sie eine Halogen-Fassung haben!

Demnach sind ALLE Brenner rechtswidrig, die in Halogenscheinwerfer (Kennzeichnung HC) einbaufähig sind.

Max
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Alt 11.02.2010, 17:48 #2
elgusano
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

du weisst schon dass es in deinem Ebaylink um STANDLICHT geht?!?
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P.S. Ich find Hondapower.de besser
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Alt 11.02.2010, 17:59 #3
mtothex
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Wer lesen kann... kennst den Spruch bestimmt.
'1 Paar LEDs inkl. 7 seitiger Xenon ABE/Gutachtensammlung für die Xenonlichtnachrüstung'
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Alt 11.02.2010, 18:34 #4
elgusano
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

so oder so isses Nepp und nicht mal nen Gedanken wert drüber nachzudenken dass es nur ansatzweise legal ist
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P.S. Ich find Hondapower.de besser
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Alt 11.02.2010, 19:04 #5
dRuNkeN-dRaGoN
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Hab mir mal das Gutachten bestellt, die 10 € dafür 2 Standlichter und evtl. 7 Seiten "wertloses" Papier bestellt. 10 € sind für mich nicht die Welt, das Gutachten liegt bei meinem Dad in der Halle.

Werde mich dem Thema Xenon in den nächsten Wochen widmen und werde mit mehreren Mech´s + Tüvern reden (kein Hinterhof TÜV!).

Ich werde berichten.

Kurz zu dem Schreiben vom TÜV Nord:

----------------------------------------------------------------------------------------------
Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen konventionellen Halogenscheinwerfer ist unzulässig, weil durch diesen Eingriff die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.
----------------------------------------------------------------------------------------------

Ich beziehe mich auf die Scheinwerfer die im CG8 sind sind. Diese sind Xenon geprüft und auch zulässig. Aber wie gesagt ich werde die nächsten Tage und Wochen berichten.
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Alt 11.02.2010, 19:45 #6
mtothex
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

...Xenon geprüft...???
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Alt 11.02.2010, 19:51 #7
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

ich auch...xenon geprüft???
ich hatte ja längere zeit nen ch6, sogar facelift der ja mit cg baugleich ist und in allen offiziellen unterlagen, die ich zu diesem wagen gesehen habe stand nichts von xenon geprüft drin! nix, nada....
lasst doch mal die träumerei...

ach so, für die träumer: dieses wochenende lottospielen nicht vergessen....
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Alt 11.02.2010, 20:23 #8
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Idee AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Ich bin zwar nicht ganz so vertraut mit der Thematik, dennoch möchte ich auf diesem Weg nur mal eine Info in den Raum geben...

Schaut Euch mal bitte diese Thematik an (in Bezug auf die Kennzeichnungen auf den Scheinwerfern).
Die Scheinis vom CG haben nur mal als Beispiel ebenfalls diese Kennzeichnungen (zumindestens DC).
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Alt 11.02.2010, 20:59 #9
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Die Accords sind die einzig bekannten Fahrzeuge die eine Xenonzulassung besitzen.
Das wissen aber 0,001% der Tüvprüfer das Accords diese Genehmigung trotz Halogenlicht haben.

Daher ist die Aussage des Tüvs süd aus deinem Artikel in so fern für den Accord falsch.

In der Ebay aktion handelt es sich um ein Xenonpaket der Marke Hella (Gutachten, oftmals).
Daher ist dort diese Nummer auch auf den Geräten und somit gilt die Regelung.
Accord ja, Rest nein.

Habe mich monate lang mit diesem Thema befasst und auch dem Tüvler sind die Augen rausgefallen.
Die netten Herrn in grün haben auch mit Honda Germany telefoniert und konten mir nicht an die Wäsche.

Da mein Accord nach 2000 erst unterwegs ist gilt diese Regelung nicht ganz.
Mir bleibt aber eine Option einer ALW zum Nachrüsatz von 160€ (ebay Hella) mit einer Genehmigung.
Da mein Fahrzeug (ES) eine SRA besitzt fällt dieses Kriterium auch von mir weg.
Somit kann ich mein Xenon L E G A L eintragen lassen.
Werde mir auch eine ABE besorgen fals die Rennleitung wieder meinen muss alles anzuzweifeln.

Daher.
Ist es nicht rechtswiedrig und es gibt hier User die sich haben es sogar eintragen lassen.

Es gibt schon diverse Threads wie Night Eyes schon richtig sagte.
In dem Thread habe ich auch ein Foto vom Scheinwerfer gemacht wo jeder selber danach googlen kann.
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Geändert von RaZeR86 (11.02.2010 um 21:04 Uhr).
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Alt 11.02.2010, 21:04 #10
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Jepp, dem ist so. "DC" steht für Ablemdlicht in Xenon.

Werd's bei mir auch demnächst machen, dann aber auch die Hella LWR nachrüsten.

Gruß, Alex
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Alt 11.02.2010, 21:05 #11
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Danke Night das hab ich mit Xenon geprüft gemeint.. Bisschen falsch ausgedrückt. Bevor ihr mich hier komplett voll flamed.. Spar ich mir grad das Schreiben und poste dann einfach das Ergebnis meiner Träumerei .. so on :)

Wie heißt das Spruch nochmal:

Alle wussten es ist unmöglich, einer kam wusste es nicht un hats gemacht oder so ähnlich :)

Meinen Post nicht nicht mit einem aggressiven Ton in Verbindung setzen ist eher nett gemeint..
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Geändert von dRuNkeN-dRaGoN (11.02.2010 um 21:21 Uhr).
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Alt 11.02.2010, 21:48 #12
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Ausrufezeichen AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Es gibt wahrlich Einiges an Themen über´s Xenon etc.

Was mir zusätzlich aufgefallen ist, ist Folgendes:
Ab HIER postete RaZeR86 nochmals seine gesammelten Erfahrungen - wobei der letzte Beitrag des Themas von Cabkiller auch nicht zu verachten scheint.
NightEyes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 22:52 #13
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

das hatten wir schon soooo oft...vergesst es oder holt euch atr scheinwerfer wenn das stück papier auch nur irgendwie gelten soll mit dem "bis bj xx. 1999 oder was da steht)
einzig das "glas" von den cg scheinwerfern ist das gleiche wie beim atr mit xenon, somit ist das "glas" xenon tauglich. es bringt nix einfach ein xenon-kit zu verbauen, da diese h7 kits eh anders aufgebaut sind als nen d2r brenner, der eigentlich für reflektorscheinwerfer gedacht ist (diese kits wären wenn dann nur im linsenscheinwerfer "ok" da dieser das licht ganz anders bündelt und wieder abstrahlt)
der atr scheinwerfer besitzt neben der streuscheibe noch ne fassung die den d2r brenner im scheinwerfer ummantelt
sieht man hier z.b. beim ctr

(für alle die es nicht sehen, links vom blinker in der mitte...)

selbst wenn ihr mit nem h7 auf d2r adapter mit nem d2r brenner auf xenon umrüstet(der selbst noch ne abgeklebte stelle hat im gegensatz zu d2s), wird das licht zu sehr und zu unkontrolliert im reflektorscheinwerfer hin und her gestreut, sodass ihr wirklich ( EGAL MIT WELCHEN EINSTELLUNGEN UND ALWR ) alle leute blendet und kein richtiges lichtbild habt. glaubt mir, ich habe es versucht.

also vergesst es wirklich mit dem ganzen xenon hier und da...


nachtrag zu den gläsern... (da sie für xenon und halogen "geprüft" sind)
da es "universelle" gläser sind, gilt das mit dem halogengeprüft für den ganzen scheinwerfer für die baureihe mit halogen und die kennzeichnung für xenon dann bei dem gesammten xenonscheinwerfer.

die haben damals sicherlich nicht mit gerechnet, das es son hype um den ganzen xenon mist gibt und wollten einfach kosten sparen beim herstellen der gläser
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Alt 12.02.2010, 10:21 #14
Alex
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Dann frage ich mich schon wieder, warum einige das trotzdem eingetragen bekommen?

Gruß, Alex
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Alt 12.02.2010, 11:23 #15
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

das frage ich mich auch. wenn die ne alwr und ne sra haben tragen es die tüver wohl einfach ein.
ich denke nicht das jeder tüver soeine ahnung hat und die unterschiede bei den honda scheinwerfern kennt
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Alt 12.02.2010, 11:42 #16
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

jaaaa... ich behaupte aber mal, daß die Jungs vom Tüv bei so einer Abnahme auch einen Lichttest machen...
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Alt 12.02.2010, 12:34 #17
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

normal ja, aber ich kann mir halt nicht vorstellen, das das hinhaut.
wie gesagt ich hatte das auch mal und an der wand hatte ich nen total bescheidenes lichtbild, was so garnicht der linie entspricht, die man braucht
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Alt 12.02.2010, 14:55 #18
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Hi,

hab beim TÜV Südbayern (München, der strengste TÜV überhaupt) vor 2 Jaren mit einem Dipl.Ing. mich darüber unterhalten und dabei kam folgendes raus.

SWR und LWR sind immer Vorschrift, eine Ausnahme gibt es:
Weil es bei einem PKW (2 Sitzer) die Xenons serienmäßig gab, auch ohne LWR, kann

->eine Sonderabnahme trotzdem erfolgen wenn durch die max. Beladung auf der Hinterachslast die
->Scheinwerfer weniger als "glaub" 12% nach oben gehen. Habs mir irgendwo mal mal genau notiert.

Hintergrund war dass ich in meinem CC7 XenonAbblendlicht einbauen werde, unter Beachtung
sämtlicher Vorschriften.
Richtige Lichtsysteme, SWR, aber KEINE LWR da die hintere Sitzbank ausgebaut ist, und die Zuladung im Schein so weit reduziert wird dass ich die LWR nicht mehr brauche.
Und selbst dann geht das in der Praxis nur wenn das Fahrwerk so hart ist dass sich am Lichtkegel
bei Beladung kaum was tut.
Und das ist nur bei echten "RENNSPORT"-Fahrwerken so, nicht bei den Tuningfahrwerken die es
beim Tuner als Sportfahrwerk zu kaufen gibt.

Ansonste gilt auf des weiteren...

1. Vorschaltgerät muß e-Prüfzeichen haben (für die KFZ Genehmigung - Elektrik)
2. Scheinwerferreinigungsanlage muß IMMER vorhanden sein.
Sogar die muß einer Regelung entsprechen...
"Die Scheinwerferwaschanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen."
3. Die Brenner müssen eine gültige e-Nummer haben
Die e13 ist davon ausgeschlossen, sollte durch das M-Look-Aussenspiegel Thema
schon bekannt sein. Alle e`s sind gültig ausser e13.
und der Brenner muß für die entsprechende Fassung sein.
Also beim Umrüsten ein zB H7 Sockel Brenner mit e-Prüfzeichen.
4. Das Reflektorglas/Scheinwerferglas und/oder die Linse muß mit HC (ursprünglich ja Halogen) sowie
mit DC (D2R/D2S) gekennzeichnet sein.
5. Eine Einzellabnahme muß vorgenommen werden.
6. Einbauort und Einbaulage muß den Vorschriften entsprechen.

Weiteres auf Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht

P.S.: Ach ja. XenonFernscheinwerfer sowie XenonZusatzFernscheinwerfer sind von der Problematik
SWR und LWR nicht betroffen. Da Fernlicht bei Gegenverkehr sowieso nicht gestattet ist, und die SWR und LWR ja PRIMÄR zum Schutz des Gegenverkehrs vorgeschrieben ist...
e-Prüfzeichen müssen diese jedoch genauso wie alle anderen Beleuchtungen am Fahrzeug haben.

Gruß
Rob
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ExedyStage1 Clutch Fidanza Flywheel (-6kg), ATR Hupen verbaut (-0,5kg),
ATR Kupplungsbetätigung (-1,5kg), Getriebeschaltarm erleichtert (-0,5kg),
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"Accord Type-R"-Teile abzugeben...
http://www.bayern-surf.de/rohochhonda/accord/roho.jpg
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Alt 12.02.2010, 14:56 #19
RaZeR86
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Ich habe auch Xenon verwendet leider 8000K.
An der Wand hatte ich ein Lichtbild wie ein Halogenscheinwerfer.
Eine Linie und dann an den Kanten nach oben.
Ausleuchtung auf die Straße und Seiten war sehr sehr gut.
Ohne Übertreibung um längen besser als das Halogenlicht.

Fernlicht war eigentlich unnötig aber so ist das bei fast jedem Auto was Xenon nur als Abblendlich hat.
Das einigste Problem was ein Accord hat ist im Scheinwerfer die obere Falte.
Dort wird das Licht sehr hässlich gebrochen.
Auch auf Halogenbasis blendet es an dieser Stelle leicht bei einem gewissen Abstand zum Fahrzeug.
Das hebt sich bei Xenon (Leuchtkraft x2,5) besonders hervor.

Man strahlt nicht zur Decke oder sonst was das ist quatsch.
Aber bei Xenon sieht man das ebend deutlicher und bei ca 5m vorm Fahrzeug blendet es wenn man in die Scheinwerfer schaut.

Daher werden bei den Scheinwerfern wie im Civic zu sehen kleine Schirme Verbaut um das zu unterbinden.
Ein lieber User hier hat mir welche für einen Accord gefertigt.
Wenn die Season wieder anfängt und alles klarschiff ist werde ich wieder auf Xenon umrüsten und diese Schirme verwenden.
Wenn das wirklich alles hinhaut (bei ihm solls der Fall sein) werde ich mich ausfühlich drüber auslassen.

Den Namen von dem User werde ich wenn erst nach Abprache preis geben und auch Detailfotos zu diesem Schirm wenn er es will.
Nicht das er patent darauf anmelden möchte .

Soweit kann ich sonst keinerweise eine Auskuft geben.
Gibt auch soo viele Threads darüber.

Wenn alles klappt werde ich es auch versuchen es legal durch zu bringen.
Werde mich mit meinem Tüvler ausführlich über das ganze Thema unterhalten und wie es sich auswirkt mit dem gravierten Prüfzeichen.

Sonst kann ich mich nicht weiter dazu äußern.
Schönes Wochenende !!
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RaZeR86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2010, 14:58 #20
acc95cc7_type-r
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Standard AW: Xenon im CG - Rechtswidrig!

Ach ja,
nochwas...

Auch eine Abnahme des Umbaus/XenonKits durch eines "netten" TÜVler ders nicht so streng nimmt, kann AUCH für den KFZ-Halter böse Folgen haben.

Und weil ichs gerade noch lese... Auch ein Schirmeinbau ist eine nicht zugelassene Modifikation am Scheinwerfersystem. Daher nicht zugelassen.

Auch wenn man das beste Lichtbild selbst erfinden würde... ohne Zulassung, Strafbar!
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