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Tür Transportschaden - Was nun?


GMG

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Hallo Accord-Fahrer,

 

hatte bei einem Verwerter viel, viel Glück und nach einer eingedrückten Tür und einem nicht ermittelten Fahrerflüchtigen eine in Alter und Farbe entsprechende sehr gut erhaltene Tür für einen guten Preis gefunden. Diese wurde vom Autoverwerter mit einer Spedition, die was ich so im Internet las, speziell bei Autoteiletransporten erfahrenen sei, an den Händler geliefert der sie mir einbaute. So weit so gut.

Kurz darauf war bei mir an der anderen Tür der Scheibenführungsgummi am eingehen. Da es den nicht mehr Original gibt und er wohl neu jenseits von 100 € gelegen hätte, machte es Sinn, die andere Tür vom Spenderfahrzeug zu ordern, zumal es die auch nicht mehr neu Original gibt.

 

Man ahnt es. Nein diesmal ging der Transport schief. Siehe Bilder (Eins vorher;), der Rest nachherX().

 

Seit mehreren Wochen geht es nun hin und her. Die Spedition schiebt es auf mangelnde Verpackung vom Versender, bzw. dass bei der Annahme nichts von Schaden vermerkt wurde. Gut, meines Erachtens nach handelt es ich um einen versteckten Mangel, da das Ausmaß erst nach dem Auspacken wirklich sichtbar war. Wie gesagt, bei der ersten Tür verlief es mit gleicher Verpackung fast schadlos.

Der Kaufpreis der Tür steht in keinem Verhältnis zum jetzigen Zustand.

 

Was würdet ihr mit der Tür machen? Wie gesagt ich bräuchte akut nur diesen einen Gummi.

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Wenn ja, den Käuferschutz einschalten, wird innerhalb von einem / zwei Tagen geregelt. Wenn der Verkäufer keine akzeptable Kompromisse vorlegt, kriegst du halt dein Geld komplett zurück ohne faxen. Der Verkäufer soll sich dann selbst bemühen wie er die Tür wieder kriegt.Am meisten melden die sich nicht mehr weil er mit einer solche Tür nichts mehr anfangen kann.

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Versandrisko bei Gewerblichem verkauf liegt beim Verkäufer.

Ob und wie der Verkäufer das mit dem Logistikdiestleister regelt ist sein Thema.

 

 

 

Beim Versendungskauf ist der Gefahrübergang in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat. Online-Händler müssen dabei jedoch beachten, dass diese Vorschrift nicht bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf greift. Dabei handelt es sich nach § 474 Abs. 1 BGB um den Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher bei einem Unternehmer. Ein Verbrauchsgüterkauf ist also das typische Geschäft mit einem Verbraucher. In einem solchen Fall gilt die Vorschrift zur Gefahrtragung nach § 447 BGB nicht, wie § 475 BGB bestimmt. Bei einem Verbrauchsgüterkauft trägt daher immer der Unternehmer das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Untergang der Ware.

 

 

Würde ihn dezent darauf hinweisen, eine angemessene Frist zur angemessenen Schadensregulierung setzen.

Evtl. lässt er sich ja auf einen Komromiss ein, und überweisst etwas zurück.

 

 

 

Dass Du wohl nicht klagen wirst bei der Geringen Schadenssumme wird ihm aber vermutlich klar sein.

 

 

Tür würd ich aufheben, wenn du sowas auf Lager legen wolltest...ist ja reparabel.

Ich hätte für so grosse ersatzteile nur keinen Platz. :))

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Hallo Accord-Fahrer,

 

hatte bei einem Verwerter viel, viel Glück und nach einer eingedrückten Tür und einem nicht ermittelten Fahrerflüchtigen eine in Alter und Farbe entsprechende sehr gut erhaltene Tür für einen guten Preis gefunden. Diese wurde vom Autoverwerter mit einer Spedition, die was ich so im Internet las, speziell bei Autoteiletransporten erfahrenen sei, an den Händler geliefert der sie mir einbaute. So weit so gut.

Kurz darauf war bei mir an der anderen Tür der Scheibenführungsgummi am eingehen. Da es den nicht mehr Original gibt und er wohl neu jenseits von 100 € gelegen hätte, machte es Sinn, die andere Tür vom Spenderfahrzeug zu ordern, zumal es die auch nicht mehr neu Original gibt.

 

Man ahnt es. Nein diesmal ging der Transport schief. Siehe Bilder (Eins vorher;), der Rest nachherX().

 

Seit mehreren Wochen geht es nun hin und her. Die Spedition schiebt es auf mangelnde Verpackung vom Versender, bzw. dass bei der Annahme nichts von Schaden vermerkt wurde. Gut, meines Erachtens nach handelt es ich um einen versteckten Mangel, da das Ausmaß erst nach dem Auspacken wirklich sichtbar war. Wie gesagt, bei der ersten Tür verlief es mit gleicher Verpackung fast schadlos.

Der Kaufpreis der Tür steht in keinem Verhältnis zum jetzigen Zustand.

 

Was würdet ihr mit der Tür machen? Wie gesagt ich bräuchte akut nur diesen einen Gummi.

 

 

wenn du nachweissen kannst das auf verpackung keine beschädigungen sind dann muss sich der verkäufer drum kümmern.wenn du es nicht kannst und wie du geschrieben hast nicht bei empfang von der tür hast du nix bemängelt dann wird wohl pech für dich sein

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